
Der Theaterverein «Synthese» organisiert und koordiniert alle Theaterprojekte von «Synthese». Um unsere Projekte zu verwirklichen, brauchen wir tatkräftige, kreative und motivierte Mitglieder, die uns auch hinter der Bühne unterstützen (Kostüme, Bühnenbild, Bar und vieles mehr). Werden auch Sie Mitglied im Internationalen Theater «Synthese».
Massgebend ist der deutsche Originaltext.
Unter dem Namen Internationales Theater «Synthese» besteht ein politisch und konfessionell unabhängiger Verein im Sinne von Artikel 60 ff des ZGB mit Sitz in Uster.
Der Verein Internationales Theater «Synthese» hat den Zweck, Theaterprojekte, die durch das Theaterstudio und das Professionelle Theater «Synthese» inszeniert werden, in organisatorischer und finanzieller Hinsicht zu realisieren.
Es wird eine umfassende, systematische Theaterausbildung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene angeboten. Die Teilnehmer lernen alles, was eine professionelle schauspielerische Arbeit ermöglicht und die individuelle, persönliche Bühnenpräsenz erhöht. Durch eigene Inszenierungen werden sie in die Bühnenpraxis eingeführt.
Der Verein kann sich nationalen und internationalen Organisationen mit zielverwandten Tätigkeiten anschliessen.
3.1 Natürliche und juristische Personen können Mitglieder des Vereins werden.
3.2 Juristische Personen nehmen ihre Mitgliederrechte durch einen Vertreter wahr.
3.3 Gönner sind Mitglieder, die zur Unterstützung des Vereins mindestens den doppelten Beitrag bezahlen.
3.4 Beitritt. Der Beitritt erfolgt durch schriftliche oder elektronische Anmeldung und durch die Bezahlung des Jahresbeitrages.
3.5 Rechte. Alle Mitglieder haben an der Generalversammlung das Stimm- und das aktive Wahlrecht, ausser juristische Personen und Minderjährige. An den Veranstaltungen des Internationalen Theaters «Synthese» haben alle Mitglieder Anspruch auf ermässigte Eintrittspreise.
3.6 Pflichten. Die Mitglieder haben jährlich den von der Generalversammlung festgelegten Beitrag zu entrichten. Die Ehrenmitglieder sind davon befreit. Den vom Vorstand ernannten Freimitgliedern ist die Bezahlung eines Beitrages freigestellt.
3.7 Austritt. Der Austritt aus dem Verein steht jedem Mitglied auf Ende des Kalenderjahres mit halbjähriger Kündigungsfrist offen.
3.8 Ausschluss. Bei schwerwiegendem Verstoss gegen die Vereinsinteressen oder unehrenhaften Handlungen kann ein Mitglied durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden.
4.1 Der Verein finanziert sich durch:
4.2 Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder für Verbindlichkeiten des Vereins ist ausgeschlossen.
4.3 Die gesamten finanziellen und materiellen Mittel des Vereins Internationales Theater «Synthese» werden ausschliesslich für die Theaterprojekte und den Theaterbetrieb verwendet.
4.4 Das Rechnungsjahr endet mit dem zweiten Quartal des Jahres, jeweils per 30. Juni.
Die Organe des Vereins sind: Generalversammlung, Vorstand, Rechnungsrevisoren.
6.1 Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich, spätestens im August statt.
6.2 Ausserordentliche Generalversammlungen finden auf Beschluss des Vorstandes statt oder innert zwei Monaten auf schriftliches Begehren durch ein Drittel der Mitglieder unter Angabe der zu behandelnden Geschäfte.
6.3 Eine Generalversammlung kann die Einberufung einer weiteren Generalversammlung beschliessen.
6.4 Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung mit Angabe der Traktanden mindestens 20 Tage zum Voraus durch den Vorstand.
Die Generalversammlung ist zuständig für:
Anträge und Anfragen an die Generalversammlung sind spätestens 10 Tage vorher schriftlich beim Vorstand einzureichen.
9.1 Die Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl anwesender Mitglieder beschlussfähig.
9.2 Beschlüsse werden mit dem einfachen Mehr der abgegebenen Stimmen gefasst.
9.3 Für Statutenänderungen ist jedoch die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
9.4 Jedes Mitglied verfügt über eine Stimme. Der oder die Vorsitzende und die Vorstandsmitglieder stimmen mit. Bei Stimmengleichheit gibt der Vorsitzende den Stichentscheid.
9.5 Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen, sofern die Generalversammlung nicht anders beschliesst.
9.6 Die Beschlüsse sind zu protokollieren.
Der Vorstand besteht aus dem Präsidium und mindestens drei weiteren Mitgliedern und konstituiert sich selbst.
Die Amtsdauer beträgt drei Jahre. Die Wiederwahl ist möglich.
12.1 Der Vorstand ist für sämtliche Geschäfte zuständig, welche durch die Statuten keinem anderen Organ zugewiesen sind.
12.2 Dem Vorstand obliegt die Führung des Vereins.
12.3 Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen. Er regelt die Zeichnungsberechtigung und die Stellvertretungen.
12.4 Der Vorstand versammelt sich so oft wie notwendig. Über seine Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen.
Zur Prüfung der Rechnung wählt die Generalversammlung einen Revisor oder eine Revisorin sowie eine Stellvertretung, welche nicht dem Vorstand angehören dürfen.
Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Die Wiederwahl ist möglich.
Der Revisor hat zu Händen der Generalversammlung die Jahresrechnung zu prüfen und Bericht zu erstatten.
Die Auflösung des Vereins kann nur eine zu diesem Zweck einberufene ausserordentliche Generalversammlung beschliessen. Für den Auflösungsbeschluss ist die Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder erforderlich.
Bei einer Auflösung des Vereins fliesst dessen Vermögen dem Theaterstudio «Synthese» Uster zu oder, sollte dieses nicht mehr bestehen, einer anderen Theaterinstitution.
Diese Statuten treten mit ihrer Genehmigung an der ordentlichen Generalversammlung vom 5. Oktober 2006 in Kraft.
Uster, den 5. Oktober 2006
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